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   BFH, 05.12.1963 - IV 121/63 U   

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https://dejure.org/1963,889
BFH, 05.12.1963 - IV 121/63 U (https://dejure.org/1963,889)
BFH, Entscheidung vom 05.12.1963 - IV 121/63 U (https://dejure.org/1963,889)
BFH, Entscheidung vom 05. Dezember 1963 - IV 121/63 U (https://dejure.org/1963,889)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Behandlung von bestimmten Zuschüssen an eine GmbH als Betriebsausgaben einer Firma bei Beteiligung an dieser GmbH mit dem Betriebsvermögen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 78, 337
  • BStBl III 1964, 132
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 10.11.1960 - IV 62/60 U

    Aktivierung der an einen vorzeitig ausscheidenden Gesellschafter für künftige

    Auszug aus BFH, 05.12.1963 - IV 121/63 U
    Mit Rücksicht darauf, daß nach den Anträgen der Firma für 1956 die allerdings noch streitige festgesetzte Einkommensteuer entfällt und sich für 1957 keine Auswirkungen ergeben würden, wird der Streitwert für die Berufung und die Rb. unter Berücksichtigung der Grundsätze des Urteils des Bundesfinanzhofs IV 62/60 U vom 10. November 1960 (BStBl 1961 III S. 95, Slg. Bd. 72 S. 251) auf 20 000 DM geschätzt.
  • BFH, 15.07.1960 - VI 10/60 S

    Zulässigkeit der Bildung von gewillkürtem Betriebsvermögen bei Angehörigen freier

    Auszug aus BFH, 05.12.1963 - IV 121/63 U
    Der Bundesfinanzhof hat in nunmehr ständiger Rechtsprechung zum Teil in Abweichung von der Auffassung des Reichsfinanzhofs das beim gewillkürten Betriebsvermögen bestehende Gestaltungsrecht des Kaufmanns im Interesse der steuerlichen Gleichbehandlung und zur Ausschaltung willkürlicher Manipulationen eingeschränkt und für die Übernahme solcher Wirtschaftsgüter, deren Art nicht eindeutig eine Zuweisung zum Privatvermögen (notwendiges Privatvermögen) oder eine Einordnung in den betrieblichen Bereich (notwendiges Betriebsvermögen) verlangt, in das Betriebsvermögen gefordert, daß die Wirtschaftsgüter in einem objektiven Zusammenhang mit dem Betrieb stehen und ihn zu fördern bestimmt und geeignet sind (Urteil des Bundesfinanzhofs VI 10/60 S vom 15. Juli 1960, BStBl 1960 III S. 484, Slg. Bd. 71 S. 625, und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BFH, 19.07.1960 - I 185/59 S

    Zulässigkeit der Bildung von gewillkürtem Betriebsvermögen durch eine

    Auszug aus BFH, 05.12.1963 - IV 121/63 U
    Von diesen Grundsätzen ausgehend hat es der Bundesfinanzhof im Urteil I 185/59 S vom 19. Juli 1960 (BStBl 1960 III S. 485, Slg. Bd. 71 S. 629) abgelehnt, die zum Ausgleich zu hoher Entnahmen und zur Vermeidung der dadurch ausgelösten Nachsteuer vorgenommenen Einlagen von Wertpapieren in das Betriebsvermögen eines Freiberuflers steuerlich anzuerkennen, weil das Interesse an der Verminderung der Einkommensteuer nur mit der privaten Sphäre des Steuerpflichtigen zusammenhängt und mit der Gestaltung und Eigenart des Betriebes als solchem nichts zu tun hat.
  • RG, 23.09.1895 - IV 85/95

    Fragerecht; Offenkundigkeit

    Auszug aus BFH, 05.12.1963 - IV 121/63 U
    Von gleichen Erwägungen ist der erkennende Senat im Urteil IV 85/95 vom 4. August 1960 (Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Einkommensteuergesetz, § 5, Rechtsspruch 238) ausgegangen, das sich mit der Frage befaßt, ob die Übernahme einer Bürgschaftsverpflichtung in das Betriebsvermögen des Einzelkaufmanns steuerlich anerkannt werden kann.
  • BFH, 27.03.1974 - I R 44/73

    Reisebüro - Vermietung von Räumen - Inhaber - Vermietungstätigkeit - Betrieb des

    Eine Einlage zu diesem Zeitpunkt wäre steuerlich schon deshalb nicht mehr anzuerkennen, weil sie nur noch dem Zwecke hätte dienen können, einen außerhalb des Betriebes entstandenen oder zu befürchtenden Verlust in die betriebliche Sphäre zu verlagern (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 5. Dezember 1963 IV 121/63 U, BFHE 78, 337, BStBl III 1964, 132).
  • BFH, 02.03.1967 - IV 32/63

    Vornahme einer Teilwertabschreibung einer Personengesellschaft bzgl. erworbener

    Im Urteil IV 121/63 U vom 5. Dezember 1963 (BFH 78, 337, BStBl III 1964, 132) entschied der Senat, daß der Erwerb von GmbH-Anteilen selbst dann, wenn zwischen dem Erwerber und der GmbH geschäftliche Beziehungen bestehen, kein betrieblicher Vorgang ist, wenn auf diese Weise Verluste der GmbH auf die betriebliche Sphäre des Erwerbers übertragen werden sollen.
  • BFH, 26.06.1964 - VI 296/62 U

    Steuerliche Beachtung von Vereinbarungen über die Gewinnverteilung bei enger

    eine gewisse Bedeutung hatten, nicht derart wesentlich, daß sie es gerechtfertigt hätten, den ganzen auf die Komplementäre entfallenden Gewinn ausschließlich der GmbH zuzuwenden und den offensichtlich mit gutem Erfolg tätigen geschäftsführenden Gesellschafter A. an diesem Gewinnteil überhaupt nicht zu beteiligen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs IV 121/63 U vom 5. Dezember 1963, BStBl 1964 III S. 132, Slg. Bd. 78 S. 337).
  • BFH, 17.01.1973 - I R 65/71

    Wesentlich beteiligter GmbH-Gesellschafter - Forderungen an GmbH -

    Zu Recht hat das FG seine Entscheidung weiterhin auf die Erwägung gestützt, daß Wirtschaftsgüter selbst bei Vorliegen geschäftlicher Beziehungen nicht in das Betriebsvermögen aufgenommen werden dürfen, wenn damit lediglich der Zweck verfolgt wird, sich bereits abzeichnende Verluste aus dem Privatvermögen in den betrieblichen Bereich zu verlagern (BFH-Urteile vom 5. Dezember 1963 IV 121/63 U, BFHE 78, 337, BStBl III 1964, 132; vom 12. Dezember 1963 IV 287/60 U, BFHE 79, 184, BStBl III 1964, 299; vom 2. März 1967 IV 32/63, BFHE 88, 323, BStBl III 1967, 391; vom 5. Februar 1970 IV 186/64, BFHE 99, 26, BStBl II 1970, 492).
  • BFH, 12.12.1963 - IV 287/60 U
    Weiterhin schließt die Annahme von notwendigem Betriebsvermögen und von Aufwendungen auf den GmbH-Anteil nicht aus, daß Zahlungen zugunsten der GmbH, die vorwiegend aus privaten Erwägungen geleistet wurden, keine aktivierungsfähigen Anschaffungskosten sind und private Vermögensverluste darstellen (§ 12 Ziff. 1 EStG ), vgl. auch das Urteil des Senats IV 121/63 U vom 5. Dezember 1963 ( BStBl 1964 III S. 132).
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